Inhaltsverzeichnis:
- Wo liegt der Unterschied zwischen Maklerprovision und Maklercourtage?
- Unterscheiden sich Maklercourtage oder Maklerprovision in der Höhe?
- Wer zahlt die Provision bzw. Courtage?
- Kann man um die Höhe einer Provision oder Courtage verhandeln?
- Wann darf ein Makler überhaupt Provision bzw. Courtage verlangen?
- Was muss bei der Maklergebühr außerdem beachtet werden?
- Maklerprovision: Ein Tipp zum Schluss
Wo liegt der Unterschied zwischen Maklerprovision und Maklercourtage?
Nicht gänzlich unterschiedlich: Sowohl Maklercourtage als auch Maklerprovision bezeichnen eine erfolgsabhängige Gebühr, die ein Makler für erbrachte Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgung als Vermittler erhält.
Unterscheiden sich Maklercourtage oder Maklerprovision in der Höhe?
Ob nun Maklercourtage oder Maklerprovision: Ganz gleich, wie sie bezeichnet wird, es gibt gesetzliche Regelungen für die Höhe von Vermittlungsgebühren durch Makler für Mietimmobilien und Gebühren-Richtwerte für Kaufimmobilien, die aber grundsätzlich nicht rechtsverbindlich sind. Bei Mietimmobilien beträgt die Provisionshöhe generell 2,38 Nettokaltmieten (inkl. Mehrwertsteuer) – beim Immobilienkauf werden für die Leistungen des Maklers von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gebühren angesetzt, die aber grundsätzlich nicht verbindlich für den Makler sind.
Wer zahlt die Provision bzw. Courtage?
Laut Bestellerprinzip zahlt derjenige die Maklergebühr, der den Makler bestellt hat. Demnach muss der Vermieter den Makler zahlen, den er zur Mietersuche engagiert hat und darf die Rechnung nicht an den späteren Mieter übergeben. Doch Achtung: Das Bestellerprinzip gilt derzeit nur bei der Wohnimmobilienvermietung.
Wenn Wohnimmobilien verkauft werden, kann es tatsächlich sein, dass der Käufer die Provision entrichten muss, obwohl er den Makler nicht angeheuert hat. In Bayern und Baden-Württemberg teilen sich Käufer und Verkäufer beispielsweise die Courtage: Von der Gesamt-Maklerprovision von 7,14 Prozent übernimmt sowohl der Käufer als auch der Verkäufer jeweils 3,57 Prozent. In Berlin und Brandenburg hingegen müssen die Käufer die gesamte Provision von 7,14 Prozent übernehmen.
Kann man um die Höhe einer Provision oder Courtage verhandeln?
Wann darf ein Makler überhaupt Provision bzw. Courtage verlangen?
Makler dürfen nicht ohne weiteres eine Maklerprovision oder Courtage verlangen. Wann genau die Gebühr fällig wird, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 652 bis 655 BGB) festgelegt. Demnach müssen die folgenden vier Punkte zutreffen, damit ein Anspruch auf Provision besteht:
- Abschluss eines Maklervertrags: dieser muss nicht schriftlich erfolgen, es kann sich auch um eine mündliche Vereinbarung handeln
- Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit des Maklers
- Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags oder Mietvertrags
- Kausalzusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss
Wann wird keine Maklerprovision fällig?
- Wenn es nicht zum Vertragsabschluss (Miet- oder Kaufvertrag) kam
- Wenn ein bestehendes Mietverhältnis verlängert wird
- Wenn der Makler gleichzeitig auch der Verkäufer, Vermieter oder Verwalter einer Immobilie ist
- Bei Sozialwohnungen
Was muss bei der Maklergebühr außerdem beachtet werden?
- Die Provision wird kurz nach Vertragsabschluss fällig: in der Regel wird die Rechnung mit Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags gereicht – für Zahlung sind dann meist zwei bis drei Wochen vorgesehen. In manchen Fällen können jedoch längere Zeiträume besprochen werden.
- Genau hinsehen: Manchmal werden augenscheinlich zwar keine Vermittlungsgebühren bei Immobilienverkäufen erhoben – dafür können Provision bzw. Courtage in den Kaufpreis eingerechnet sein. Beispielsweise bei Neubauprojekten wird die Vermittlungsgebühr von Verkäufern häufig als „Vertriebskosten” in den Verkaufspreis eingerechnet.
- Achtung bei doppelter Maklergebühr: Schaltet nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer einen Makler ein, kann es passieren, dass zwei unterschiedliche Makler jeweils ihre Provision bzw. Courtage verlangen.
Maklerprovision: Ein Tipp zum Schluss
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Sie haben eine Frage zum Thema Maklerprovision oder Maklercourtage? Sprechen Sie mit Ihrem Dipl. Sachverständigen (DIA) für Immobilienbewertungen und Bauschäden, Gregor Grimm.

