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Wann verlangt ein Makler überhaupt eine Provision?
Zur Information:
Nicht ganz realistisch: Laut dem Bestellerprinzip müssen Mieter die Maklerprovision nur zahlen, wenn sie den Makler beauftragt haben, eine Immobilie zu suchen. Allerdings muss er die Wohnung gänzlich neu gefunden haben und darf keine Immobilie vorschlagen, die er vorher bereits anderen Interessenten angeboten hat. Sprich: Mieter müssen nur beim Exklusivnachweis der Wohnung eine Provision zahlen.
Zahlt wirklich der Vermieter?
Auch wenn es zunächst anders aussieht: Durch das Bestellerprinzip muss unter Umständen doch der Mieter zahlen. Nämlich dann, wenn der Vermieter die höheren Kosten einfach auf die Miete umwälzt. Aus diesen Befürchtungen heraus wurde zwar im Zuge des Bestellerprinzips auch die Mietpreisbremse eingeführt. Allerdings wirkt diese nur unverhältnismäßig hohen Mieten in Ballungsgebieten entgegen – nicht aber Mieterhöhungen per se und auch nicht in kleineren Orten. Es kann also durchaus sein, dass Mieter in letzter Konsequenz die Kosten zu tragen haben: Damit sorgt das Bestellerprinzip letztlich für Unübersichtlichkeit und Unsicherheit – bei Mietern, Vermietern und Maklern.
Bestellerprinzip erschwert Wohnungssuche
Bestellerprinzip: wann gilt es nicht?
Momentan regelt das Bestellerprinzip nur die Maklerprovision für Wohnimmobilienvermietung. Das bedeutet, es gilt weder für den Verkauf von Wohnimmobilien noch für die Vermietung von gewerblichen Immobilien. In diesen Fällen kann ein Immobilienmakler auch mit Kauf- oder Mietinteressenten Maklerverträge abschließen und nach Erfüllung des Vertrags eine Provision verlangen. Die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf wird allerdings diskutiert.
Höhe der Maklerprovision in den verschiedenen Bundesländern
Bundesland | Maklerprovision gesamt | Verkäuferanteil | Käuferanteil |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Bayern | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Berlin | 7,14 % | 0 % | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % | 0 % | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % | 0 % | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % | 0 % | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % | 0 % | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 2,38 % | 3,57 % |
Niedersachsen¹ | 7,14 % oder 4,76-5,95 % | 3,57 % oder 0 % | 3,57 % oder 4,76-5,95 % |
Nordrhein-Westfalen² | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Rheinland-Pfalz³ | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Saarland | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Schleswig-Holstein¹ | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Thüringen⁴ | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Infos zu Tabelle:
Alle Angaben inkl. 19 % MwSt.
1)
Je nach Region werden unterschiedliche Provisionen vereinbart.
2)
In Münster bis zu 4,75 % Käuferprovision.
3
Im Kreis Mainz-Bingen bis zu 5,95 % Käuferprovision.
4)
In Westthüringen üblicherweise bis zu 5,95 % Käuferprovision.
Fazit: Bestellerprinzip muss aus vielen Perspektiven betrachtet werden
Die Idee ist gut, die Umsetzung zeigt noch Schwachstellen: Das Bestellerprinzip löst zwar auf den ersten Blick die Probleme der Mieter auf dem Immobilienmarkt. Beim genaueren Hinsehen wird jedoch klar: Schwierigkeiten gibt es dafür nun an anderen Stellen. Das Wichtigste zum Bestellerprinzip noch einmal in Kürze:
- bei der Vermietung von Wohnimmobilien muss die Maklerprovision von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt hat (gilt Deutschlandweit)
- Mieter zahlen Provision, sofern sie einen Suchauftrag erteilt haben – allerdings nur mit Exklusivnachweis
- Achtung: Mieter wälzen Provision ggf. auf Miete um (Mietpreisbremse gilt nur in Ballungsgebieten)
- Vermieter von günstigem Wohnraum greifen ggf. nicht länger auf die Unterstützung von Maklern zurück: bezahlbare Immobilien sind damit schwerer zu finden
- beim Kauf und Verkauf von Immobilien greift das Bestellerprinzip nicht – hier gelten verschiedene Regelungen von Bundesland zu Bundesland
Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie? Sie wünschen weitere Informationen zum Thema Bestellerprinzip bzw. Maklergesetz? Immobilienmakler Gregor Grimm berät Sie fachkundig.

