Immobilienbewertung zur allgemeinen Vermögensübersicht
Wertermittlung einer Immobilie bei Heirat und Ehevertrag
Der Grund: Während einer Ehe befinden sich die Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes in einem Ehevertrag festgelegt wurde. Das heißt: Steigt der Wert der gemeinsam bewohnten Immobilie im Zeitraum der Ehe, steht jedem Ehepartner im Falle einer Scheidung 50% dieser Wertsteigerung zu. Der objektiv ermittelte Ausgangswert einer Immobilie zum Zeitpunkt der Heirat ist daher für beide Partner eine in finanzieller Hinsicht ehrliche und transparente Grundlage für die gemeinsame Zukunft.
Immobilienbewertung im Falle einer Scheidung
Immobilienbewertung bei Kauf und Verkauf von Immobilien
Immobilienbewertung im Fall einer Erbschaft oder Schenkung
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