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Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Erbe oder Vermächtnisnehmer, das ist hier die Frage. Wer ein Haus erbt, muss sich zunächst im Klaren sein, welchen Status die Erbschaft hat. Wurde jemand per Testament oder Erbvertrag von dem Erblasser als Erbe eingesetzt, so wird der Erbe auch automatisch Eigentümer und Gesamtrechtsnachfolger des Hauses.
Im Unterschied dazu wird im Rahmen eines Vermächtnisses der Vermächtnisnehmer nicht Eigentümer und auch nicht Rechtsnachfolger des Erblassers. Ein Vermächtnis wird häufig dann ausgesprochen, wenn der Erblasser z.B. nur einen bestimmten Teil eines Hauses (z.B. ein Grundstück) an einen Angehörigen vermacht.
Die Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Was ist ein Erbschein und wann wird er benötigt?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die mit einem Erbe bedachte Person als rechtmäßigen Erbe von Haus oder Wohnung ausweist. Beantragt werden kann der Erbschein beim jeweils für den Wohnsitz des Erblassers zuständigen Amtsgericht. Liegt ein Erbschein vor, berechtigt dieser z.B. auch zur Einsicht in das Grundbuch des Hauses, um zu prüfen, welche Einträge dort existieren (z.B. Wegerechte) und ob die Immobilie eventuell noch mit Schulden oder Hypotheken belastet ist.
Ein Erbschein wird immer dann benötigt, wenn kein notariell beglaubigtes Testament und auch kein schriftlich aufgesetzter Erbvertrag existieren. Ein Erbschein muss somit immer dann beantragt werden, wenn der Erblasser z.B. nur ein privat verfasstes Testament angefertigt hat, in dem der Erbe für das Haus benannt ist.
Den Grundbucheintrag ändern lassen
Wer ein Haus erbt, muss beim Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs (§ 82 Grundbuchordnung, GBO) stellen. Zuständig ist in dem Fall das Amtsgericht des Bezirks, in der sich auch das Haus, die geerbte Wohnung oder das geerbte Grundstück befindet. Somit wird im Grundbuch nun statt des ehemaligen Eigentümers – also dem Erblasser – nun der Name des neuen Eigentümers – des Erben – geführt.
Die Umschreibung ist grundsätzlich kostenlos, wenn der Antrag auf Berichtigung spätestens nach zwei Jahren nach dem Eintreten des Erbfalls erfolgt. Ein Notar ist für die Antragstellung nicht erforderlich. Als Nachweis muss dem Amtsgericht lediglich der Erbschein vorgelegt werden bzw. ein notariell beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag.
Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?
Wie soll das geerbte Haus genutzt werden?
Wer ein Haus erbt, muss sich darüber im Klaren sein, was er mit der Immobilie zukünftig anfangen möchte. Soll das Haus oder die Wohnung selbst genutzt werden? Soll man das Haus verkaufen? Soll die Immobilie vermietet werden?
Die Vermietung eines geerbten Hauses muss auf ihre Rentabilität geprüft werden. Wie alt ist die Immobilie, wie hoch sind die geschätzten Sanierungs- und Instandhaltungskosten und können diese durch die Mieteinnahmen lediglich eines Mieters gedeckt werden? Oft rechnet sich eine Vermietung hier nicht. Außer wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, das Mieteinnahmen durch mehrere Nutzer ermöglicht.
Die Selbstnutzung eines geerbten Hauses sollte nicht nur aus emotionalen Gründen heraus entschieden werden, weil es sich zum Beispiel um das Elternhaus handelt. Wichtig ist hier auch zu berücksichtigen, in welchem Zustand sich das Haus befindet und ob man sich anstehende Reparatur- und Umbaumaßnahmen leisten kann und möchte. Ferner muss auch abgewägt werden, ob man als Teil einer Erbengemeinschaft die finanziellen Mittel besitzt, um die anderen Erben auszubezahlen, falls man das Haus alleine bewohnen möchte.
Der Verkauf eines geerbten Hauses ist wie schon erwähnt dann ratsam, wenn das Haus unter mehreren Erben aufgeteilt werden soll. Aber auch wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt werden kann und auch eine Vermietung sich aufgrund hoher Renovierungs- und Instandhaltungskosten nicht lohnt, ist der Verkauf eine sinnvolle Option.
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