Inhaltsverzeichnis:
- Was genau ist der Energieausweis?
- Der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
- Der Bedarfsausweis
- Der Verbrauchsausweis
- Ist der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht?
- Für welche Gebäude ist ein Energieausweis nötig?
- Was bedeuten die Werte im Energiepass?
- Wer erstellt einen Energieausweis?
- Energieausweis und Pflichten beim Hausverkauf
- Was kostet ein Energieausweis?
- Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Was genau ist der Energieausweis?
Aber was genau ist der Energieausweis überhaupt? Ein Energieausweis ist ein Dokument oder auch ein Steckbrief, welcher Daten über die Energieeffizienz und die anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefert. Hierzu gehören auch Empfehlungen für eine kostengünstige Modernisierung eines Gebäudes. Somit soll es Kauf- und Mietinteressenten leichter gemacht werden, die potenziellen Immobilien miteinander zu vergleichen. Der Energieausweis soll die Energieeffizienz der jeweiligen Immobilie transparent und aussagekräftig aufzeigen.
Der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Grundsätzlich ist beim Energieausweis zwischen zwei Energieausweis-Arten zu unterscheiden: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig. Sie unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die Datengrundlage, die zur Berechnung des jährlichen Verbrauchs herangezogenen wird. Die basiert beim Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauchswerten der Vergangenheit. Beim aufwändiger zu erstellendem Bedarfsausweis wird der theoretische Energieverbrauch anhand von technischen und baulichen Aspekten errechnet.
Der Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis
Ist der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht?
Für Verkäufer von Immobilien ist ein Energieausweis seit dem 1. Mai 2014 Pflicht. Dies ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Ohne Energieausweis drohen dem Verkäufer Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Potenzielle Käufer sollen somit die Möglichkeit erhalten, den Energieausweis in ihre Kaufentscheidung mit einfließen zu lassen. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung der Immobilie vorgewiesen werden.
Für welche Gebäude ist ein Energieausweis nötig?
Von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen sind folgende Gebäude:
- Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z. B. Ferienhäuser)
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Gebäude, mit außergewöhnlicher/besonderer Nutzung (z. B. Ställe oder Werkstätten)
- Kleinere Gebäude, mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche
Was bedeuten die Werte im Energiepass?
Wer erstellt einen Energieausweis?
Welche Stelle für die Ausstellung eines Energieausweises zuständig ist, wird von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. Meistens liegt die Zuständigkeit bei den unteren Bauaufsichtsbehörden. Aber auch die Bauordnungsämter der Kommunen oder der Kreise, in denen sich das Gebäude befindet, können dafür zuständig sein. Bei einigen Anbietern kann ein Energieausweis auch ganz einfach online beantragt werden. Auch andere zertifizierte Fachleute wie z. B. Architekten, Bauingenieure, Bautechniker, Energieberater dürfen einen Energiepass ausstellen. Berechtigte Aussteller eines Energieausweises können auch über die dena-Liste recherchiert werden.
Energieausweis und Pflichten beim Hausverkauf
Bereits bei der ersten Besichtigung der Immobilie ist den Kaufinteressenten ein gültiger und richtiger Energieausweis vorzulegen oder deutlich sichtbar auszuhängen. Dies muss in Papierform erfolgen. Den Ausweis digital z. B. auf dem Handy mitzuführen, ist nicht erlaubt. In der Immobilienanzeige müssen folgende Angaben zum Energieausweis gemacht werden:
- Die Art des Energieausweises (Verbrauchsausweis od. Bedarfsausweis)
- Der letztendliche Energieverbrauch oder Energiebedarf
- Das Baujahr des Gebäudes
- Die Energieeffizienzklasse in der sich die Immobilie befindet
- Den wesentlichen Energieträger für die Heizung
- Bei Nichtwohngebäuden: Der Endenergiebedarf oder -verbrauch für Wärme und Strom gesondert
Zur Info: Ein Energieausweis beschreibt nur den Ist-Zustand eines Gebäudes. Der Eigentümer ist dadurch nicht verpflichtet, die energetischen Verbesserungsvorschläge umzusetzen. Das GEG besteht in den seltensten Fällen auf eine Modernisierung.
Aber: Auch wenn Sie als Eigentümer nicht in der Pflicht sind, Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen, sollten Sie dies dennoch in Erwägung ziehen. Hat das Gebäude einen sehr hohen Energiebedarf, so wären Sie damit gut beraten, diesen durch energetische Sanierungen zu reduzieren. Somit können nicht nur die Heizkosten gesenkt, sondern auch der Wert ihrer Immobilie gesteigert werden.
Was kostet ein Energieausweis?
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Energieausweise sind grundsätzlich 10 Jahre lang gültig, selbst wenn sich die rechtlichen Anforderungen und Gegebenheiten innerhalb dieses Zeitraums ändern. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der 10 Jahre ist der Ausweis zu erneuern. Wird z. B. die Fassade eines Gebäudes neu gedämmt oder 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils renoviert, so muss der Ausweis vorzeitig erneuert werden.
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