Was beinhaltet ein Verkehrswertgutachten?
Im Vergleich zum Kurzgutachten, das in der Regel zur Wertermittlung beim Immobilienkauf oder -verkauf ausreicht, beinhaltet ein Verkehrswertgutachten zusätzliche Faktoren zum Verkehrswert. So umfasst es z. B. eine ausführliche Beschreibung der Beschaffenheit des Grundstücks, der Nachbarschaft und Infrastruktur – aber auch rechtliche Aspekte wie etwa das Wohnrecht oder das Wegerecht. Zusätzlich beinhaltet das Verkehrswertgutachten eine eingehende Begründung des Wertansatzes – mit Literaturangaben und Angaben zum Bodenrichtwert.
Verkehrswertgutachten: Infos im Überblick:
- Marktwertermittlung für Wohnimmobilien
- besonders umfassende Beschreibung des Objektes
- umfangreiche Begründung des Wertansatzes
- Umfang: 50 bis 90 Seiten
- Dauer: 3 bis 4 Wochen
- Kosten: ca. 4000 bis 5000 Euro netto
Zur Info: Um ein Verkehrswertgutachten zu erstellen, werden verschiedene Unterlagen benötigt: z. B. Grundbuchauszug (inkl. Bestandsverzeichnis, Abteilung I und Abteilung II), Katasterauszug, Baupläne, Grundrisse, Baubeschreibungen sowie ggf. Mietverträge. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Unterlagen zur Wertermittlung für Wohnung und Haus außerdem benötigt werden.
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Welchen Zweck erfüllt das Verkehrswertgutachten?
Der Begriff „Verkehrswert“ ist gleichbedeutend mit dem Marktwert: Das Verkehrswertgutachten ist also in erster Linie für die Ermittlung des aktuellen Marktwertes einer Immobilie wichtig. Anders als das Kurzgutachten (ca. 30 – 35 Seiten) umfasst es jedoch 50 – 90 Seiten. Es enthält eine sehr detaillierte Objekt- Beschreibung sowie auch eine ausführliche Begründung zum ermittelten Wert. Damit kann das Verkehrswertgutachten als Entscheidungsgrundlage in wichtigen Angelegenheiten auch Personen vorgelegt werden, die die Immobilie selbst nicht kennen.
Verwendungszwecke des Verkehrswertgutachtens im Überblick:
- für rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht
- zur Wertermittlung im Falle einer Erbschaft
- bei Zwangsversteigerungen
- zur Wertermittlung für steuerliche Zwecke
- zur Wertermittlung für Bilanzierungszwecke
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