Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, muss seit 2014 (Energieeinsparverordnung, EnEv 2014 §1) einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Verstößt ein Eigentümer gegen diese gesetzliche Pflicht, drohen ihm mitunter hohe Bußgelder.
MEHR...