Nehmen die Erben die Bewertung der Immobilie selbst vor, führt dies meist zu groben Fehleinschätzungen und im schlimmsten Fall sogar zu großen finanziellen Verlusten. Um dies zu vermeiden, sollte unbedingt ein erfahrener Immobiliensachverständiger hinzugezogen werden, der den tatsächlichen Wert der Immobilie durch ein professionell erstelltes Gutachten errechnen kann.
Erbengemeinschaft – Wenn der Immobiliennachlass aufgeteilt werden muss
Die grundlegendste Voraussetzung, um eine sinnvolle Entscheidung zu all diesen Fragen überhaupt treffen zu können, ist es den Wert der Immobilie genau zu kennen. Denn nur dann ist klar, welcher Erlös sich mit dem Verkauf der Immobilie erzielen lässt, welcher Wertanteil jedem einzelnen dabei zusteht oder wie hoch der Betrag ist, den ein Erbe den anderen ausbezahlen muss, wenn er als Alleineigentümer für das Haus oder die Wohnung eingesetzt wird. Die Feststellung des Marktwertes einer Immobilie sollte dabei stets durch einen diplomierten Immobiliensachverständigen erfolgen, der den Wert fachkundig, korrekt und vor allem auch neutral ermittelt.
Immobilienbewertungen – Welche Arten von Gutachten sind üblich?
Immobilienbewertung zur Berechnung der Erbschaftssteuer
Deswegen sollte der Erbe auch immer selbst bei einem qualifizierten Immobiliensachverständigen ein Wertgutachten in Auftrag geben und es dem Finanzamt vorlegen. Die Vorteile eines solchen Gutachtens: es wird auf Grundlage einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt, erfasst statt Vergleichswerten die individuellen Wertfaktoren eines Objektes und bestimmt damit den Wert sehr genau und wertgerecht – und damit auch die Festsetzung der Höhe der Erbschaftsteuer.
Immobilienbewertungen als wichtige Entscheidungsgrundlage im Erbfall
Vermieten, verkaufen, selbst einziehen? Wer eine Immobilie erbt, braucht detaillierte Informationen rund um das Objekt, damit er entscheiden kann, was am besten damit geschehen soll – und zwar unabhängig von emotional geprägten Präferenzen, sondern ganz klar basierend auf Fakten und Zahlen. Denn ein Gutachten liefert nicht nur Angaben zum aktuellen Marktwert der Immobilie. Es macht auch Angaben zum allgemeinen Zustand der Bausubstanz, zum Zustand von Heiz- und Elektroanlagen, Keller und Dach.
Bedeutet: Anhand des Gutachtens kann gut abgeschätzt werden, welche großen oder kleinen Sanierungsarbeiten in naher Zukunft auf den Besitzer zukommen, welche Kosten dadurch entstehen – und damit verbunden auch, ob diese Investitionen getragen werden können oder ein Verkauf doch die bessere Alternative wäre.
Was bei der Erstellung eines Gutachtens auch berücksichtig wird, sind Einträge im Grundbuch der Immobilie. Besteht ein eingetragenes Nutzungsrecht für das Grundstück durch Dritte? Sind bestimmte Grundpfandrechte wie z.B. eine Hypothek eingetragen? Oder ist die Immobilie überhaupt schon abbezahlt? Auch diese Informationen im Gutachten liefern einem Erben oder einer Erbgemeinschaft wichtige Entscheidungsgrundlagen dafür, welchen Weg man mit einer geerbten Immobilie gehen möchte.
Sie benötigen eine Immobilienbewertung für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Augsburg? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Immobiliensachverständigen Gregor Grimm auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

