Erst der Auftrag, dann das Geschäft
Grundsätzlich gilt bei einem Immobiliengeschäft: Der Immobilienmakler kann nicht ohne Auftrag tätig werden. Sonst bräuchte er nur jeden Tag die privaten Kauf- und Verkaufsanzeigen in den Zeitungen studieren und sich ungefragt als Vermittler zwischen Käufer/ Verkäufer und einen Interessenten schalten. Dass dies einige Probleme nach sich ziehen würde, liegt auf der Hand. Der Immobilienkäufer oder -verkäufer muss dem Makler also erst einen schriftlichen Auftrag erteilen, damit dieser für ihn tätig werden kann. Der Vertrag kann dann entweder als Alleinauftrag oder Allgemeinauftrag aufgesetzt werden. Beim Alleinauftrag unterscheidet man darüber hinaus noch zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Alleinauftrag.
Vorteile eines Alleinauftrags für Makler und Kunde
Auch wenn ein Allgemeinauftrag vielen Kunden zunächst sinnvoll erscheinen mag: die Zusammenarbeit mit einem Makler bei der Wohnraumvermittlung über einen Alleinauftrag führt in der Regel schneller ans Ziel, wird seriöser abgewickelt und ist auch wirtschaftlich gesehen oft die lukrativere Methode. Denn beim Alleinauftrag genießt der Immobilienmakler das ganze Vertrauen des Kunden. Er kann sich sicher sein, bei Erfolg für seine Arbeit auch belohnt zu werden und muss nicht fürchten am Ende noch von einem Kollegen ausgebootet und damit um sein Honorar gebracht zu werden. Der Alleinauftrag schafft Sicherheit für den Makler und damit auch den vollen Anreiz, sein Bestes zu geben.
Sie haben eine Frage zum Thema Alleinauftrag oder Allgemeinauftrag? Ihr Immobilienmakler für die Regionen Augsburg und Aichach Gregor Grimm von grimmobilien informiert Sie gerne über alle wichtigen Details.

