Wie wird der Bodenrichtwert bestimmt?
Um den Bodenrichtwert zu ermitteln, werden Grundstücke mit ähnlichen Faktoren wie Nutzungsmöglichkeiten, Lage und Infrastruktur zu Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Diese können unterschiedlich groß sein, nur einzelne Straßen oder ganze Stadtteile, bzw. Orte umfassen. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte berechnen anschließend den Durchschnitt aktuell erzielter Preise bei Grundstücksverkäufen. Dieser Durchschnittspreis gilt dann als Bodenrichtwert für die gesamte Zone.
Bei Bodenrichtwerten spielen individuelle Besonderheiten einzelner Grundstücke demnach keine Rolle, sprich: Die Grundstücksgröße und Form, der Einschließungsgrad sowie die Bodeneigenschaften, Bebauung und Bebauungsmöglichkeiten oder Bauvorschriften sowie eventuelle Bepflanzung werden in der Regel nicht berücksichtigt. Nur die gesamte Zone betreffende Einflussfaktoren wie etwa ein guter Ausblick, ruhige Lage oder aber auch naheliegende Industrie oder Straßen drücken oder heben den Bodenrichtwert eines Grundstücks.
Bodenrichtwerte ausfindig machen?
Bodenrichtwerte für Augsburg und Umgebung
Grundstückspreise in der Region Augsburg sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und unterscheiden sich von Stadtteil zu Stadtteil zum Teil immens. Da die Bodenrichtwerte hinsichtlich Zone und Zeitpunkt stark variieren, lohnt sich eine unverbindliche Auskunft doppelt.
In der Region Augsburg erhält man gegen Gebühr Auskunft über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Maximilianstraße in der Augsburger Innenstadt oder rund um die Uhr online auf BORIS BAYERN. Und auch im Katasteramt in Augsburg, im Fronhof 12 gelegen, kann man zu den festgelegten Öffnungszeiten Bodenrichtwerte beantragen.