Kurzgutachten (u. a. bei Erbe, Scheidung)

Marktwert Ihrer Immobilie bestimmen: schnell und günstig

Das Kurzgutachten gibt wichtige Wertinformationen zu einer Immobilie – kurz und aussagekräftig.

Klare Verhältnisse vor dem Immobilienkauf: kurz, prägnant, preiswert. Im Rahmen eines Kurzgutachtens erhalten Immobilienkäufer und -verkäufer alle wichtigen Wertinformationen zu einem Objekt (Zustand, Mängel, Gesamtwert) schriftlich in knapper, aber aussagekräftiger Form an die Hand. Dabei kommt das Kurzgutachten vor allem dann zum Einsatz, wenn verschiedene Eigentümerparteien in den Kauf/ Verkauf eines Objekts involviert sind (z. B. bei Scheidung, Erbe, Schenkung). Hier liefert das Kurzgutachten eine neutrale, stichhaltige Werteinschätzung als Basis für faire Preisverhandlungen.

Was beinhaltet ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten umfasst etwa 30 bis 35 DIN-A-4-Seiten. Es beinhaltet eine genaue Beschreibung der Immobilie samt Erläuterungen zum kalkulierten Gesamtwert. Dabei kommt sowohl das Sachwertverfahren als auch das Ertragswertverfahren zum Einsatz. So wird eine möglichst genaue Immobilienbewertung erreicht. Auch wird der Bodenwert, Grundstückswert und Gebäudewert mit eingerechnet. Bei Wohnungen werden zudem die Protokolle der Eigentümerversammlungen einbezogen, um ggf. geplante Sanierungsmaßnahmen kostentechnisch einzukalkulieren.

Kurzgutachten: Infos im Überblick:

  • Wertermittlung von Wohnimmobilien
  • Bewertung durch Immobiliensachverständigen
  • Umfang: 30 bis 35 Seiten
  • Dauer: 3 bis 4 Wochen
  • Kosten: ca. 800 bis 900 Euro netto
  • günstige Alternative zum Verkehrswertgutachten

Ihre Vorteile

Wissen, was es wert ist!

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Welchen Zweck erfüllt das Kurzgutachten?

Ob Erinnerungen oder Erlebnisse: Für viele Menschen haben Häuser oder Wohnungen einen ganz persönlichen Wert – dieser erschwert jedoch häufig die Ermittlung des Marktwertes, wenn es um den Verkauf, die Schenkung oder das Erbe eines Gebäudes geht. Kurzgutachten geben einen objektiven und umfassenden Überblick in die Zusammensetzung des aktuellen Kaufbetrages einer Immobilie – bieten also eine rein monetäre Betrachtung.

Verwendungszwecke des Kurzgutachtens im Überblick:

  • bei Schenkungen von Wohnimmobilien Sicherheit für potentielle Immobilienkäufe
  • bei Scheidungen
  • im Erbfall
  • bei Kauf oder Verkauf von Wohnobjekten
  • als Grundlage für Preisverhandlungen
  • für klare Verhältnisse und wenig Streitpotential

Sicherheit beim Haus-Verkauf durch Erfahrung und Kompetenz:

Der Ablauf zum fertigem Gutachten

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